Malermeister Patrick Leismüller | Innsbruckerstraße 24 | A-6060 Hall in Tirol | Tel.: +43 664 192 13 46 | E-Mail: info@maler-patrick.com

Patrick Leismüller | A-6060 Hall i. T. | info@maler-patrick.com

Innsbrucker Straße 24 | Tel.: +43 664 192 13 46

Startseite Button

Malermeister Patrick Leismüller | Innsbruckerstr. 24 | 6060 Hall i. T. | Tel.: +43 664 192 13 46 | info@maler-patrick.com

Malermeister Patrick Leismüller | Innsbruckerstraße 24 | A-6060 Hall i. T.

Malermeister Patrick Leismüller | 6060 Hall i. T.

Tel.: +43 664 192 13 46
info@maler-patrick.com
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Sanierung

Logo Malermeister Patrick Leismüller
   
SANIERUNGEN
VORHER
So vielfältig wie das Wort Sanierung an sich, sind auch die damit einhergehenden Lösungen. Sei es nach einem Wasserschaden, bei baulicher Feuchtigkeit, Schimmelbefall, Risse, Schadsalze u.v.m. Nachhaltige und normenkonforme Lösungen sind mir ein großes Anliegen, um den Bewohnern die Lebensqualität zu liefern, welche ihnen zusteht und damit verbunden auch der Wert der Immobilie über viele Jahre gesichert ist.

Sanierungen nach Wasserschäden werden z.B. meist von Haushaltsversicherungen abgedeckt, hier ist es wichtig, dass man die nötigen Sanierungsarbeiten von einem qualifizierten Malermeister durchführen lässt, ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen und hat folglich auch nicht die Gewährleistung, dass die durchgeführten Arbeiten auch den geforderten Normen entsprechen. Sanierungen sollten daher niemals in Eigenregie erledigt werden. Hier bin ich der richtige Ansprechpartner und garantiere erstklassige, saubere und normenkonforme Lösungen.
NACHHER
SANIEREN MIT VERANTWORTUNG
Klimatische Schwankungen, Nässe, Trockenheit, Hitze und Kälte fordern jedes Material tagtäglich, umso wichtiger ist es, dass man genau analysiert, wie anstehende Arbeiten umzusetzen sind, welche Vorarbeiten erforderlich sind, welches Material das passende ist usw., damit sich die oftmals aufwendigen Sanierungen über viele Jahre bewähren können. Egal ob es sich um eine Fassade, Balkone, Fensterläden, Tore aus Holz oder Metall usw. handelt. Vorrangig ist immer eine professionelle und exakte Umsetzung, damit die neu aufgebrachten Endbeschichtungen das zu schützende Material nicht nur verschönern, sondern nahtlos schützen und auch halten.

Auch mechanische Belastungen, Risse, Abplatzungen, Verletzungen durch Anstoßen u.v.m. müssen so vorgearbeitet werden, damit sie erstens nicht mehr sichtbar sind und zweitens die Endbeschichtung durch eventuelle Bewegungen des Materials nicht reißt. Hier muss man sich die Gegebenheiten immer vor Ort genau anschauen, denn oft sind auch andere Arbeiten nötig, welche nicht vom Malermeister umgesetzt werden können, Mauerabdeckungen können undicht sein, oder bilden eine Brücke, wodurch Feuchtigkeit in Mauerwerk dringen kann, Wasserleitungen können undicht sein usw., daher wäre eine Sanierung sinnlos, wenn man bestimmte Störfaktoren nicht zuvor bereinigt. Auch Vorsatzschalungen, abgehängte Decken, Türstöcke usw. müssen eventuell komplett entfernt werden, um z.B. Schimmelbildung stoppen zu können etc. etc.

Als Malermeister ist man daher auch Vertrauensperson, denn würde man Baumängel einfach ignorieren oder gar bewusst nicht darauf hinweisen und fleißig los Sanieren und dafür abkassieren, hätten die Kunden keine lange Freude. Leider oft genug wurden und werden immer noch Kunden von unseriösen "Pfuschern" zur Kasse gebeten, für mich absolut unverständlich. Ziel muss es einzig sein, rundum zufriedene Kunden zu haben und sich nicht eventuell erst wieder mit einem Rechtsanwalt im Schlepptau zu treffen. Eine Gute Arbeit ist bekanntlich auch die beste und günstigste Werbung, daher ist eine so perfekt also mögliche Sanierung eines meiner höchsten Gebote.

Für jedes Wehwehchen gibt es nicht nur in der Apotheke ein Gegenmittel, ähnlich verhält es sich auch im Bereich Sanierung, aber wer meint, dass alleine schon eine neue Endbeschichtung alle Probleme verschwinden lässt (quasi "Aus den Augen aus dem Sinn"), wird sehr schnell feststellen, dass die vorgenommenen Arbeiten und damit verbundenen Ausgaben nur von kurzer Freude sind. Kein seriöser Malermeister wird für solche Maßnahmen seinen Kopf hinhalten, wie auch ein Apotheker, welcher seinen Kunden auch mal an einen Arzt verweisen muss, so muss auch ein Malermeister eventuell seinen Kunden vorher an die nötigen Professionisten (Baufirma, Spengler, Trockenlege-Betriebe usw.) verweisen, bevor ein Mittel erfolgreich und wirksam verabreicht werden kann.
Altlack auf Holz
Piutz gerissen
Wand beschädigt
DIE FASSADE
Histolith Außenquarz
Einkomponentige Silikat-Fassadenfarben, doppeltverkieselnd, wie z.B. Histolith ® Außenquarz eignen sich besonders für hoch wetter- und farbtonbeständige Fassadenbeschichtungen mit bauphysikalisch vorteilhaften Eigenschaften. Die lichtechte, mineralische Pigmentierung gewährleistet höchste Farbtonbeständigkeit. Hoher Wetterschutz, regenfest und wasserabweisend bei zeitgleich höchster Dampf- und Kohlendioxiddurchlässigkeit zeichnen diese Silikat-Fassadenfarbe aus, welche perfekt dazu geeignet ist, um alte Fassaden zu restaurieren und nachhaltig zu schützen.

Mit dem Color-Express-System von Synthesa lässt sich auch jeder gewünschte Farbton realisieren. Mit Histolith ® Außenquarz schafft man sozusagen einen Schutzmantel, nicht nur um die Fassade schön erscheinen zu lassen, sondern auch, um den darunterliegenden Putz und das Mauerwerk vor negativen Umwelteinflüssen und Nässe nachhaltig zu schützen.
BUNDESDENKMALAMT
Erhalt von baukulturellem Erbe, der Denkmalschutz, für viele eine Herausforderung. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude, ein Haus in der Altstadt, ein Bauernhaus, ein Wirtschaftsgebäude oder ähnliches besitzt oder bewohnt, wird mit Vorgaben des Denkmalschutzamtes konfrontiert, welche es einzuhalten gilt. Fassaden müssen mit dafür zugelassenen Anstrichen beschichtet werden, ebenfalls Fenster, Türen oder Balkone aus Holz, Decken, Geländer aus Metall u.v.m., wobei auch eine fachliche Betreuung durch das Bundesdenkmalamt nötig werden kann. Hier ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Malermeister und Denkmalamt fundamental wichtig und auch sinnvoll, um den Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude zu sichern.

Als Malermeister aber auch persönlich ist es für mich eine Selbstverständlichkeit hier allen Vorgaben kompromisslos Folge zu leisten, um eventuelle Beanstandungen durch das Denkmalamt von vornherein ausschließen zu können, welche für den Kunden ansonsten sehr teuer werden könnten. Schlussendlich gilt es ein denkmalgeschütztes Gebäude so zu schützen, damit dieses baukulturelle Erbe auch für die Nachwelt erhalten bleibt, für mich daher mehr als Beruf, verantwortungsvolle Berufung.

Tipp: PDF kostenlos zum Download bereit: Standards der Baudenkmalpflege - Dieses 416 Seiten umfassende Werk wurde vom Bundesdenkmalamt veröffentlicht und ist für jeden Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes eine unerlässliche und wertvolle Hilfe und auch als Buch über das Bundesdenkmalamt zu erwerben.

Falls du ein Gebäude besitzt, welches eventuell unter Denkmalschutz gestellt werden kann, um dann Förderungen zum Erhalt deines Gebäudes beantragen zu können, erhältst du kompetente Hilfe durch das Bundesdenkmalamt, hier findest du neben den Kontaktdaten im Servicebereich viele Links zu Downloads, Informationsbroschüren, Anträgen u.v.m. - Hier der Link zur Informationsbroschüre des BDA "Mein Haus! Ein Denkmal?"
Meisterbetrieb-Logo der WKO
LAND TIROL
Tiroler Adler für Patrick Leismüller
Neben Sakralbauten, Klöster, Pfarr- und Filialkirchen, größeren Kapellen, Pfarrhäusern und Burgen werden auch Restaurierungen von sogenannten Profanbauten und Fassaden vom Land Tirol bzw. vom Bund gefördert, dazu zählen städtische Häuser, Bauernhäuser und auch Wirtschaftsgebäude, sofern die Maßnahmen nicht bereits im Rahmen der Dorferneuerung oder dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz, kurz SOG, gefördert werden.

Durch diese Förderungen ist der Erhalt von baukulturellem Erbe sehr gut gesichert. Oftmals könnten es sich Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden ansonsten nicht leisten, die kostenintensiven Restaurierungen selbst zu finanzieren, damit aus daraus resultierenden "Spar-Maßnahmen" durch z.B. unsachgemäßen oder unerlaubten Vorgehensweisen denkmalgeschützte Gebäude nachhaltig beschädigt werden, hält das Land Tirol bzw. der Bund Fördergelder bereit. Dafür müssen Förderanträge an das Land bzw. dem Bund gestellt werden. Hier der Link zur Denkmalschutz-Seite des Landes Tirol.

Egal ob man nun beim Land oder beim Bund um eine Förderung ansucht, Aufklärung und kompetente Hilfe zur Abwicklung von Förderanträgen u.v.m. findest du hier, Kontaktstelle Denkmalschutz der Stadt Innsbruck | Kontaktstelle Denkmalschutz der Stadt Hall in Tirol oder beim jeweiligen Gemeindeamt deines Heimatortes.
Button Startseite
Tirol Logo
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü